Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die zugehörige Verordnung (BFSGV) sind seit 28.06.2025 in Kraft.
etrotec ist gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 17 BFSG für Kleinstunternehmen hiervon ausgenommen.
Begründung:
- Onlinehändler mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio EUR Umsatz oder Bilanzsumme sind ausgenommen.
Wir sind trotzdem bestrebt, unsere Angebote im Rahmen unserer Möglichkeiten barrierefrei zu gestalten. Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit unserer Website und unserer Dienstleistungen zu verbessern und sind offen für Feedback von Nutzern, um Barrieren abzubauen. Bei Fragen oder Anregungen können Sie uns gerne kontaktieren.
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